Eschenauer Zeltfest im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich
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Unsere Festordnung

  • Mit dem Kauf der Eintrittskarte nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
  • Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
  • Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
  • Die Mitnahme von Waffen aller Art (Knicker, …) in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  • Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  • Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
  • Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird verweigert.
  • Auf der Tanzfläche können Schallwerte von 93 dB überschritten werden. Gehörschutz ist gratis beim Musiktechniker erhältlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
  • Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass auf dem Festgelände Lichtbilder oder Videoaufnahmen entstehen können, welche den Besucher abbilden. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass diese uneingeschränkt und unentgeltlich veröffentlicht und verbreitet werden können.
  • Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

Diese Festordnung wurde in Zusammenarbeit mit der BH erarbeitet!

Eschenauer Zeltfest im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich

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