Eschenauer Zeltfest im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich
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Jugendschutz

1. Alkoholkonsum

  • vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist generell verboten!
  • vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Konsum von alkoholischen Getränken mit über 14 Volumsprozent Alkohol (auch Mixgetränke wie Cola-Rum, …) sowie der übermäßige Konsum anderer alkoholischer Getränke verboten!

2. Ausbleibezeiten

  bis 14 Jahre 14 – bis 16 Jahre 16 – 18 Jahre
mit Aufsicht erlaubt erlaubt erlaubt
ohne Aufsicht bis 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt

Einlass ins Festgelände:
Unter 16 Jahre gibt es keinen Einlass!!

3. Aufsichtsperson

Wer kann Aufsichtsperson sein?

  • Erziehungsberechtigte über 18 Jahre
  • Erwachsene, denen die Aufsicht
    > aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt (Lehrer, …)
    > vom Erziehungsberechtigen dauernd oder im Einzelfall anvertraut wurde (Familienangehörige,  Betreuer in Jugendorganisationen, …)
    > durch Gerichtsentscheidung oder im Rahmen der Jugendwohlfahrt übertragen wurde.

Voraussetzungen für Aufsichts-/Begleitperson:

Aufsichts-/Begleitpersonen müssen eine schriftliche Ermächtigung von den Eltern mitführen. Diese Ermächtigung hat folgendes zu umfassen:

  • Erziehungsberechtigte über 18 Jahre
  • Erwachsene, denen die Aufsicht
Eschenauer Zeltfest im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich

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